27. März 2025 — Linksfraktion wird auch beim Volksantrag zur Bildungszeit dafür eintreten, dass das Anliegen nicht gestutzt wird

Zur 1. Lesung des Volk­santrags „5 Tage Bil­dungszeit in Sach­sen“ als Säch­sis­ches Bil­dungs­freis­tel­lungs­ge­setz (Druck­sache 8/1429) heute im Land­tag erk­lärt die bildungspoli­tis­che Sprecherin der Links­frak­tion, Luise Neuhaus-Warten­berg:

„55.628 Men­schen haben in Sach­sen für die Ein­führung von fünf Tagen Bil­dungszeit unter­schrieben. Ich danke im Namen mein­er Frak­tion allen, die dazu beige­tra­gen haben, dass dieser Volk­santrag in den Land­tag einge­bracht wer­den kann! Die Links­frak­tion wird sich wie beim Volk­santrag zum län­geren gemein­samen Ler­nen dafür ein­set­zen, dass das Anliegen nicht ges­tutzt wird.

CDU und SPD haben sich im Koali­tionsver­trag auf drei Tage Bil­dungszeit ver­ständigt. Das wäre ein Fortschritt, aber Sach­sen schlösse damit nicht zum Niveau der meis­ten anderen Bun­deslän­der auf. Fünf Tage Bil­dungszeit für Sach­sen sind keine utopis­che Forderung – in allen anderen Bun­deslän­dern außer Bay­ern gibt es bere­its diesen geset­zlichen Anspruch. Es gibt aus unser­er Sicht keinen Grund dafür, in Sach­sen nur drei Tage zu gewähren. Das Recht auf Bil­dung gilt lebenslang, unsere Gesellschaft braucht mehr statt weniger Weit­er­bil­dung. Damit die Beschäftigten dafür wed­er ihren Urlaub zu kürzen noch beim Chef bet­teln müssen, ist der Recht­sanspruch auf Bil­dungszeit notwendig – zumal sich der Staat immer stärk­er auf ehre­namtlich­es Engage­ment ver­lässt, so in der Kinder- und Jugen­dar­beit, bei Feuer­wehren, beim Sport oder der in der poli­tis­chen Bil­dung.

Seit mehr als 20 Jahren ist dies erst das zweite Mal, dass die Bürg­erin­nen und Bürg­er dem Par­la­ment einen Geset­zen­twurf zur Beratung übergeben haben. Das zeigt: Direk­te demokratis­che Mitwirkung wird den Men­schen in Sach­sen viel zu schw­er gemacht. Die Hür­den dafür, sich einzubrin­gen und mitzuentschei­den, sind hoch. Es wäre gut, wenn für Volk­santräge 20.000 statt 40.000 Unter­schriften und für Volks­begehren eine Beteili­gung von fünf Prozent der Bevölkerung aus­re­icht­en.“