17. Januar 2025 — Alexander Wiesner (AfD) ist als Ausschussvorsitzender untragbar – Abwahlantrag, wenn nötig

Die AfD-Frak­tion hat ihren Abge­ord­neten Alexan­der Wies­ner als Vor­sitzen­den für den Auss­chuss für Ver­fas­sung, Recht und Europa benan­nt. Die Koali­tion hat die AfD-Frak­tion daraufhin aufge­fordert, einen anderen Vor­sitzen­den zu benen­nen. Dazu erk­lärt diePar­la­men­tarische Geschäfts­führerin der Links­frak­tion, Luise Neuhaus-Warten­berg:

„Es ist schlimm genug, dass die AfD auf den Vor­sitz des Verfassungs‑, Rechts- und Europaauss­chuss­es zugreifen kon­nte. Dass die Ver­fas­sungs­feinde aber aus­gerech­net Alexan­der Wies­ner für diesen Posten benan­nt haben, kön­nen wir nicht hin­nehmen. Unter den AfD-Abge­ord­neten ist diese Per­son­alie beson­ders prob­lema­tisch. Das liegt schon an Wies­ners Nähe zu mut­maßlichen Recht­ster­ror­is­ten aus der Grup­pierung ‚Säch­sis­chen Sep­a­ratis­ten‘, von denen er zwei bis vor kurzem sog­ar als Mitar­beit­er beschäftigt hat. Es ist aus unser­er Sicht unglaub­würdig, dass Wies­ner von deren Gesin­nung und Aktiv­itäten nichts mit­bekom­men haben will. Außer­dem ist er eine zen­trale Per­son bei der recht­sex­tremen ‚Jun­gen Alter­na­tive‘, von der sich sog­ar die AfD-Mut­ter­partei inzwis­chen tren­nen will.

Das Anse­hen des gesamten Par­la­ments wird beschädigt, wenn es von Men­schen wie Alexan­der Wies­ner repräsen­tiert wird. Wenn das nötig wird, soll­ten die demokratis­chen Frak­tio­nen daher gemäß der Geschäft­sor­d­nung zum Mit­tel eines Abwahlantrags greifen.

Wir wer­den genau darauf acht­en, wie die von der AfD benan­nten Auss­chussvor­sitzen­den ihr Amt ausüben.“

Hin­ter­grund

Laut § 23 Abs. 3 der Geschäft­sor­d­nung kann der Land­tag mit der Mehrheit sein­er Mit­glieder einen Auss­chussvor­sitzen­den abberufen. Um den Antrag zu stellen, sind die Unter­schriften von 45 Abge­ord­neten von­nöten. CDU, SPD, Grüne und Linke stellen ins­ge­samt 64 Abge­ord­nete.