11. Juli 2023: Beim Thema geschlechtergerechte Sprache wohlwollend und wertschätzend miteinander umgehen – Verbote sind falsch

Per Dien­stan­weisung ver­bi­etet der Amtschef des Kul­tus­min­is­teri­ums, Win­fried Küh­n­er, den Schulen die Ver­wen­dung geschlechterg­erechter Sprache. Dazu sagt die bil­dungspoli­tis­che Sprecherin der Links­frak­tion, Luise Neuhaus-Warten­berg:

Es sollte uns zu denken geben, dass viele junge Leute in Sachen Tol­er­anz und Sen­si­bil­ität viel weit­er sind als das Kul­tus­min­is­teri­um. Wir plädieren für einen wohlwol­len­den und wertschätzen­den Umgang: Nie­man­dem sollte es vorgeschrieben wer­den, geschlechterg­erechte Sprache zu ver­wen­den oder das zu unter­lassen. Es ist ein fatales Sig­nal, dass das Min­is­teri­um Vere­ine und externe Pro­jek­te ver­traglich verpflicht­en lässt, auf geschlechterg­erechte Sprache zu verzicht­en. So schließt es wegen ein­er For­malie wichtige Ver­bün­dete aus, die dabei helfen kön­nen, die Werte von Demokratie, Tol­er­anz und Vielfalt zu ver­mit­teln. Guter Unter­richt lebt auch von exter­nen Impulsen!

Noch im let­zten Land­tagsplenum hat die Koali­tion den Antrag ‚Säch­sis­che Schulen als Orte der Demokratie und Vielfalt‘ vorgelegt, der auch beschlossen wor­den ist. Das Sprachver­bot beschnei­det die Vielfalt. Gle­ichzeit­ig lässt die Regierung über das ‚Bildungsland2030‘ debat­tieren – das passt alles nicht zusam­men. 

Das Anliegen, alle Geschlechter in der Sprache gle­icher­maßen zu berück­sichti­gen, ist berechtigt. Sprache verän­dert sich ständig, die Sprachge­mein­schaft pro­biert unter­schiedliche For­men der geschlechterg­erecht­en Sprache aus. Am Ende wird sich im Gebrauch entschei­den, welche Form sich durch­set­zt. Staatlich verord­nen lässt sich das in keine Rich­tung. Fall­en wir nicht auf poli­tis­che Kräfte here­in, die wie besessen ständig über dieses The­ma reden, weil sie keine Lösun­gen für die eigentlichen Prob­leme anzu­bi­eten haben.“