9. September 2022 — Inklusionspolitische Änderungen im Schulgesetz lassen zu wünschen übrig!

Luise Neuhaus-Warten­berg, Sarah Bud­de­berg: Inklu­sion­spoli­tis­che Änderun­gen im Schulge­setz lassen zu wün­schen übrig!

Im Auss­chuss für Schule und Bil­dung find­et heute eine Anhörung zur geplanten Änderung des Schulge­set­zes statt. Mit ihrem Entwurf (Druck­sache 7/10338) passen die Koali­tions­frak­tio­nen geset­zliche Regelun­gen zur schulis­chen Inklu­sion an. Durch Änderun­gen im Bere­ich der Beruf­ss­chulen wird ein­er­seits die prax­isori­en­tierte Beruf­squal­i­fizierung für Förder­schü­lerin­nen und Förder­schüler erle­ichtert. Allerd­ings wer­den ander­er­seits bish­erige Vorstöße im Bere­ich der Grund­schulen gestrichen. So wird eine Pilot­phase been­det, bei der an aus­gewählten Grund­schulen ver­such­sweise auf die Fest­stel­lungs­di­ag­nos­tik eines son­der­päd­a­gogis­chen Förderungs­be­darfs in den Bere­ichen Ler­nen sowie emo­tionale und soziale Entwick­lung verzichtet wurde. Die Links­frak­tion legt einen Änderungsantrag vor, der sich für die Vor­rangigkeit inklu­siv­er Beschu­lung in Sach­sen ein­set­zt. Dazu erk­lärt die bil­dungspoli­tis­che Sprecherin Luise Neuhaus-Warten­berg:

„Nicht nur die säch­sis­chen Schulen ste­hen ger­ade vor großen Prob­le­men. Jedoch darf bei allen Schwierigkeit­en ger­ade die inklu­sive Bil­dung nicht hin­ten run­ter­fall­en. Mit diesem Geset­zesän­derungsantrag ist lei­der kein großer Wurf gelun­gen. Die Regelun­gen bleiben weit­er hin­ter den Forderun­gen der UN-Behin­derten­recht­skon­ven­tion zurück. Jedes Kind muss ein Recht auf inklu­siv­en Unter­richt haben. Die Staat­sregierung ist in der Pflicht, dafür die per­son­ellen und struk­turellen Rah­menbe­din­gun­gen zu schaf­fen, was sie mit dieser Geset­zesän­derung ver­wehrt.“

 

Die inklu­sion­spoli­tis­che Sprecherin Sarah Bud­de­berg ergänzt:

„Die Entschei­dung, ob ein Kind inklu­siv unter­richtet wird oder an eine Förder­schule gehen soll, kann nicht allein der Schulleitung obliegen. Es braucht ein Mit­spracherecht der Eltern und des Kindes selb­st. Inklu­sive Bil­dung sollte für Kinder mit son­der­päd­a­gogis­chem Förderbe­darf nicht die Aus­nahme, son­dern die Regel sein – deshalb fordern wir die Festschrei­bung ein­er Vor­rangigkeit. Die Diag­nose eines Förderungs­be­darfs soll notwendi­ge Hil­fen mobil­isieren und nicht Lebensläufe in Son­der­wel­ten zemen­tieren. Dass die Staat­sregierung nun ein Pilot­pro­jekt zur Stärkung inklu­siv­er Bil­dung an Grund­schulen ein­fach ein­stellt, ohne die beson­deren Umstände der Coro­na-Pan­demie und die man­gel­hafte Ressource­nausstat­tung zu berück­sichti­gen und entsprechend nachzus­teuern, ist unver­ständlich.“