9. September 2022 — Inklusionspolitische Änderungen im Schulgesetz lassen zu wünschen übrig!
Luise Neuhaus-Wartenberg, Sarah Buddeberg: Inklusionspolitische Änderungen im Schulgesetz lassen zu wünschen übrig!
Im Ausschuss für Schule und Bildung findet heute eine Anhörung zur geplanten Änderung des Schulgesetzes statt. Mit ihrem Entwurf (Drucksache 7/10338) passen die Koalitionsfraktionen gesetzliche Regelungen zur schulischen Inklusion an. Durch Änderungen im Bereich der Berufsschulen wird einerseits die praxisorientierte Berufsqualifizierung für Förderschülerinnen und Förderschüler erleichtert. Allerdings werden andererseits bisherige Vorstöße im Bereich der Grundschulen gestrichen. So wird eine Pilotphase beendet, bei der an ausgewählten Grundschulen versuchsweise auf die Feststellungsdiagnostik eines sonderpädagogischen Förderungsbedarfs in den Bereichen Lernen sowie emotionale und soziale Entwicklung verzichtet wurde. Die Linksfraktion legt einen Änderungsantrag vor, der sich für die Vorrangigkeit inklusiver Beschulung in Sachsen einsetzt. Dazu erklärt die bildungspolitische Sprecherin Luise Neuhaus-Wartenberg:
„Nicht nur die sächsischen Schulen stehen gerade vor großen Problemen. Jedoch darf bei allen Schwierigkeiten gerade die inklusive Bildung nicht hinten runterfallen. Mit diesem Gesetzesänderungsantrag ist leider kein großer Wurf gelungen. Die Regelungen bleiben weiter hinter den Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention zurück. Jedes Kind muss ein Recht auf inklusiven Unterricht haben. Die Staatsregierung ist in der Pflicht, dafür die personellen und strukturellen Rahmenbedingungen zu schaffen, was sie mit dieser Gesetzesänderung verwehrt.“
Die inklusionspolitische Sprecherin Sarah Buddeberg ergänzt:
„Die Entscheidung, ob ein Kind inklusiv unterrichtet wird oder an eine Förderschule gehen soll, kann nicht allein der Schulleitung obliegen. Es braucht ein Mitspracherecht der Eltern und des Kindes selbst. Inklusive Bildung sollte für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf nicht die Ausnahme, sondern die Regel sein – deshalb fordern wir die Festschreibung einer Vorrangigkeit. Die Diagnose eines Förderungsbedarfs soll notwendige Hilfen mobilisieren und nicht Lebensläufe in Sonderwelten zementieren. Dass die Staatsregierung nun ein Pilotprojekt zur Stärkung inklusiver Bildung an Grundschulen einfach einstellt, ohne die besonderen Umstände der Corona-Pandemie und die mangelhafte Ressourcenausstattung zu berücksichtigen und entsprechend nachzusteuern, ist unverständlich.“