15. März 2021 — Luise Neuhaus-Wartenberg: Schulträger sollen mobile Endgeräte für Lehrkräfte mitbezahlen – nur der Freistaat ist in der Pflicht!

Die Links­frak­tion fordert Änderun­gen an der Lehrer-Endgeräte-Förderverord­nung, um Schul­träger von den Kosten mobil­er Endgeräte für den Dien­st­ge­brauch zu ent­las­ten (Druck­sache 7/5762). Der Freis­taat soll in voller Höhe für die Beschaf­fung, den laufend­en Betrieb, Wartung, Reparatur und Ersatz aufkom­men. Weil die Geräte nach ein­er gewis­sen Zeit erset­zt wer­den müssen, soll die Staat­sregierung zudem eine langfristige Finanzierungsstrate­gie vor­legen. Das alles soll auch für Per­son­alaufwen­dun­gen und Soft­ware­lizen­zen gel­ten.
Dazu sagt die bil­dungspoli­tis­che Sprecherin Luise Neuhaus-Warten­berg:
„Es war schon vor der Pan­demie eine drän­gende Auf­gabe, die Schul­bil­dung zu dig­i­tal­isieren – Geräte sind bei weit­em nicht alles, aber ein notwendi­ger Teil der Lösung. Deshalb ist es sin­nvoll investiertes Geld, endlich die säch­sis­chen Lehrkräfte dauer­haft mit mobilen Endgeräten auf dem notwendi­gen inno­v­a­tiv­en Stan­dard auszus­tat­ten. In ihrer bish­eri­gen Form sieht die Lehrer-Endgeräte-Förderverord­nung allerd­ings vor, dass die Kom­munen zehn Prozent der Kosten selb­st tra­gen müssen – obwohl die Lehrkräfte beim Freis­taat angestellt sind. Das stellt die oft kär­glichen Kom­mu­nal­haushalte vor eine riesige Her­aus­forderung. Hinzu kommt, dass die erforder­liche Wartung und der Sup­port gän­zlich von der Förderung aus­geschlossen sind.
Der Freis­taat Sach­sen bekommt über den Dig­i­tal­Pakt Schule zur Ver­aus­gabung bis Ende 2021 ins­ge­samt 24,95425 Mil­lio­nen Euro, um ‚Lehrkräften mobile dig­i­tale Endgeräte (Lap­tops, Note­books und Tablets mit Aus­nahme von Smart­phones) für Unter­richt in der Schule oder als Dis­tan­zler­nen sowie zur all­ge­meinen Unter­richtsvor- und ‑nach­bere­itung zur Ver­fü­gung zu stellen.‘ Auch die Abwick­lung dieser Förderung will die Staat­sregierung ohne Koste­naus­gle­ich den Kom­munen über­helfen, die man außer­dem mit einem Eigenan­teil für die Geräte belastet. Bei­des ist unnötig und dürfte nur zu weit­eren Verzögerun­gen führen, die am Ende die Bil­dungsqual­ität reduzieren wür­den. Aus unser­er Sicht gibt es nur einen richti­gen Weg: Den Schul­trägern müssen alle Kosten für Geräte und Beschaf­fung dauer­haft aus dem Lan­deshaushalt erstat­tet wer­den.“