27.11.2020 — Marika Tändler-Walenta, Luise Neuhaus-Wartenberg: „Bildungsstärkungsgesetz“ verdient seinen Namen nicht – nachbessern!
Mit den Stimmen der Koalition hat der Schulausschuss heute beschlossen, dem Landtag die Zustimmung zum „Bildungsstärkungsgesetz“ der Staatsregierung (Drucksache 7/3650) zu empfehlen. Die Linksfraktion sieht den Entwurf kritisch, erklärt Marika Tändler-Walenta, zuständig für das Thema Kindertagesstätten:
„Mit ihrem Gesetz wird die Koalition die Betreuung in den Kitas verschlechtern! Der Fachkraftschlüssel im Kindergärten wird von 1 zu 12 auf 1 zu 15 bzw. im Hort von 0,9 zu 20 auf 0,9 zu 25 steigen. Hintergrund ist, dass Assistenzkräfte ohne pädagogische Fachausbildung künftig als Teil des geltenden Betreuungsschlüssels eingesetzt werden dürfen. Seit 2015 waren im Krippenbereich bis zu 20 Prozent Assistenzkräfte zugelassen. Allerdings wurde zeitgleich der Betreuungsschlüssel für Krippen von 1:6 auf 1:5 verbessert, wodurch die Verschlechterung nahezu ausgeglichen wurde. Jetzt sollen 20 Prozent Assistenzkräfte auch in Kindergarten und Hort zugelassen werden, ein Ausgleich im Betreuungsschlüssel ist diesmal aber nicht vorgesehen.
Ein Kindergarten mit 120 Kindern hat heute nach gegenwärtigen Schlüssel zehn Fachkräfte. Vorhandene Assistenzkräfte werden im Schlüssel nicht berücksichtigt. Nach dem neuen Schlüssel braucht dieser Kindergarten nur noch acht Fachkräfte und zwei Assistenzkräfte. Das ist definitiv keine ‚Bildungsstärkung‘! Wir fordern deshalb per Änderungsantrag, den Personalschlüssel bis 2032 auf 1:3 in der Krippe, 1:7,5 im Kindergarten und 1:16 im Hort zu verbessern und die Kommunen entsprechend zu unterstützen.
Außerdem muss endlich die Schulgeldfreiheit für die Erzieherausbildung kommen. Die Koalition sollte den freien Trägern von Fachschulen eine erhöhte pauschale monatliche Zuweisung je Fachschüler gewähren, sofern diese auf Schulgeld verzichten. Bisher ist der Verzicht aufs Schulgeld nicht verpflichtend.“
Luise Neuhaus-Wartenberg, Sprecherin für Bildungspolitik, fügt hinzu:
„Wir plädieren auch im Schulbereich für entschlossene Schritte. Daher wollen wir die Klassen langfristig von 28 auf maximal 25 junge Menschen verringern und diese Obergrenze gesetzlich regeln.
Die Kopfnoten verdienen indes keine gesetzliche Grundlage, sondern die Abschaffung. Wer Lernenden helfen will, sich zu entwickeln und Stärken auszubauen, braucht eine verständliche, sprachliche Beurteilung, die mehr aussagt als Notenschubladen. Die Persönlichkeit eines Menschen lässt sich mit vier Zahlen nicht erfassen. Das verursacht ungerechtfertigte Nachteile.“