Sachsen braucht gute Chancen für längeres gemeinsames Lernen, aber keinen neuen Schulversuch!
Zur heutigen Sachverständigen-Anhörung zum Volksantrag „Gemeinschaftsschule in Sachsen“ erklärt die bildungspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Luise Neuhaus-Wartenberg:
„Wir stehen nach wie vor für das Anliegen des Volksantrages ein, längeres gemeinsames Lernen niedrigschwellig und flächendeckend zu ermöglichen. Das und nichts Anderes ist der Wunsch der 50.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner sowie der Bevölkerungsmehrheit. Die Änderungsanträge zum Volksantrag widersprechen diesem Anspruch. Wir warnen davor, hohe Hürden für die neue, zusätzliche Schulart Gemeinschaftsschulen zu errichten.
In Thüringen hat es etwa zehn Jahre gedauert, bis die heute ansehnliche Zahl von fast 70 Gemeinschaftsschulen entstanden ist. Wir haben in Sachsen nicht viel gekonnt, wenn bei uns mittel- bis langfristig nur eine Handvoll Gemeinschaftsschulen ins Leben gerufen werden können. Das käme unterm Strich einem neuen Schulversuch mit Modellschulen gleich. Den braucht aber niemand außer der CDU, die damit das Thema vom Tisch bekommen will.
Längeres gemeinsames Lernen schafft eine langfristig stabile Lernumgebung, sorgt durch moderne Lehr- und Lernkonzepte für bessere individuelle Förderung und kann soziale Ungleichheit lindern. Sachsen hat diese pädagogische Innovation verdient!“
Hintergrund
Laut dem Änderungsantrag der Koalition sollen Gemeinschaftsschulen höhere Voraussetzungen erfüllen müssen als der Volksantrag vorsieht. Sie sollen ab Klasse fünf mindestens vierzügig anstatt mindestens zweizügig sein; im ländlichen Raum dürfen sie ausnahmsweise dreizügig sein, aber nicht in drei aufeinanderfolgenden Jahren. Die Oberschule+, wie die Koalition Gemeinschaftsschulen von Klasse 1 bis 10 nennen will, muss nicht wie im Volksantrag mindestens zweizügig, sondern darf höchstens zweizügig sein und nicht in Mittel- und Oberzentren entstehen.