Staatliche Zuschüsse schneller genehmigen – Planungssicherheit für Engagierte schaffen!

Im Zuge der Ver­hand­lun­gen zum Etat 2019/2020 hörte der Haushalts- und Finan­zauss­chuss heute Sachver­ständi­ge zu einem Änderungsantrag der Links­frak­tion zur Haushalt­sor­d­nung. Empfänger staatlich­er Zuwen­dun­gen sollen viel schneller eine Entschei­dung über ihre För­der­mit­te­lanträge bekom­men. Dabei geht es zum Beispiel um Träger bzw. Vere­ine im sozialen Bere­ich, ins­beson­dere im Bere­ich Jugend und Fam­i­lien. Sie müssen bish­er bere­its im Herb­st des Vor­jahres Mit­tel beim Freis­taat beantra­gen, bekom­men aber erst im laufend­en Jahr ihre Beschei­de. Es kommt vor, dass Auszahlun­gen skan­dalös­er Weise sog­ar erst im Mai erfol­gten. Infolgedessen müssen die betrof­fe­nen Vere­ine und Träger oft Per­son­alkosten vor­fi­nanzieren, Weit­er­bil­dun­gen und Ver­anstal­tun­gen absagen, Pro­jek­te stre­ichen, oder sie ver­lieren Per­son­al. Die Haf­tung für die aus der dieser Behör­den­prax­is entste­hen­den finanziellen Risiken liegt bei den ehre­namtlichen Vorstän­den, die im Zweifels­fall mit ihrem Pri­vatver­mö­gen ein­ste­hen.

Der Geset­zge­ber muss der Ver­wal­tung klare Vor­gaben machen. Die Links­frak­tion schlägt deshalb für Zuwen­dun­gen bis 150.000 Euro eine kurz bemessene Frist zur Entschei­dung und eine „Bewil­li­gungs­fik­tion“ vor. Die Bewil­li­gungs­be­hör­den sollen über einen Antrag auf Zuwen­dun­gen spätestens bin­nen eines Monats nach Ein­gang entschei­den müssen. Diese Frist kann ein­ma­lig um einen weit­eren Monat ver­längert wer­den, wenn triftige Gründe dargelegt wer­den. Entschei­det die Bewil­li­gungs­be­hörde den­noch nicht rechtzeit­ig oder ohne zure­ichende Begrün­dung, so gilt der Antrag nach Ablauf der Frist als bewil­ligt. Gle­ichzeit­ig ließe sich so das Förder­antragsver­fahren ent­bürokratisieren, da die Behörde dann selb­st ein Inter­esse hätte, mit den von Antrag­stel­len­den abge­forderten Unter­la­gen bin­nen eines Monats eine Entschei­dung zu tre­f­fen.

Dazu erk­lärt Luise Neuhaus-Warten­berg, Mit­glied im Haushalts- und Finan­zauss­chuss:

„Freie Träger nehmen dem Staat in vie­len Bere­ichen wichtige Auf­gaben ab. Die vie­len Ehre­namtlichen und weni­gen Haup­tamtlichen opfern sich unter oft widri­gen Umstän­den und mit hohem per­sön­lichem Ein­satz für andere auf. Sie sollen vom Staat die best­mögliche Unter­stützung erhal­ten. Unser Vorschlag wäre ein Beitrag zu ein­er aktiv­en Zivilge­sellschaft in Sach­sen.“

Jan­i­na Pfau, Sprecherin für Kinder- und Jugend­poli­tik, fügt hinzu:

„Wir wollen die Behör­den­prax­is vere­in­fachen und beschle­u­ni­gen. Wenn unser Vorschlag umge­set­zt wird, bekom­men die Träger endlich Pla­nungssicher­heit. Nach einem fest­gelegten Zeitraum erhiel­ten sie noch im alten Jahr eine Entschei­dung und müssten nicht erst ein halbes Jahr lang täglich darauf hof­fen, dass endlich ein Bewil­li­gungs­bescheid im Briefkas­ten lan­det.“