Staatliche Zuschüsse schneller genehmigen – Planungssicherheit für Engagierte schaffen!
Im Zuge der Verhandlungen zum Etat 2019/2020 hörte der Haushalts- und Finanzausschuss heute Sachverständige zu einem Änderungsantrag der Linksfraktion zur Haushaltsordnung. Empfänger staatlicher Zuwendungen sollen viel schneller eine Entscheidung über ihre Fördermittelanträge bekommen. Dabei geht es zum Beispiel um Träger bzw. Vereine im sozialen Bereich, insbesondere im Bereich Jugend und Familien. Sie müssen bisher bereits im Herbst des Vorjahres Mittel beim Freistaat beantragen, bekommen aber erst im laufenden Jahr ihre Bescheide. Es kommt vor, dass Auszahlungen skandalöser Weise sogar erst im Mai erfolgten. Infolgedessen müssen die betroffenen Vereine und Träger oft Personalkosten vorfinanzieren, Weiterbildungen und Veranstaltungen absagen, Projekte streichen, oder sie verlieren Personal. Die Haftung für die aus der dieser Behördenpraxis entstehenden finanziellen Risiken liegt bei den ehrenamtlichen Vorständen, die im Zweifelsfall mit ihrem Privatvermögen einstehen.
Der Gesetzgeber muss der Verwaltung klare Vorgaben machen. Die Linksfraktion schlägt deshalb für Zuwendungen bis 150.000 Euro eine kurz bemessene Frist zur Entscheidung und eine „Bewilligungsfiktion“ vor. Die Bewilligungsbehörden sollen über einen Antrag auf Zuwendungen spätestens binnen eines Monats nach Eingang entscheiden müssen. Diese Frist kann einmalig um einen weiteren Monat verlängert werden, wenn triftige Gründe dargelegt werden. Entscheidet die Bewilligungsbehörde dennoch nicht rechtzeitig oder ohne zureichende Begründung, so gilt der Antrag nach Ablauf der Frist als bewilligt. Gleichzeitig ließe sich so das Förderantragsverfahren entbürokratisieren, da die Behörde dann selbst ein Interesse hätte, mit den von Antragstellenden abgeforderten Unterlagen binnen eines Monats eine Entscheidung zu treffen.
Dazu erklärt Luise Neuhaus-Wartenberg, Mitglied im Haushalts- und Finanzausschuss:
„Freie Träger nehmen dem Staat in vielen Bereichen wichtige Aufgaben ab. Die vielen Ehrenamtlichen und wenigen Hauptamtlichen opfern sich unter oft widrigen Umständen und mit hohem persönlichem Einsatz für andere auf. Sie sollen vom Staat die bestmögliche Unterstützung erhalten. Unser Vorschlag wäre ein Beitrag zu einer aktiven Zivilgesellschaft in Sachsen.“
Janina Pfau, Sprecherin für Kinder- und Jugendpolitik, fügt hinzu:
„Wir wollen die Behördenpraxis vereinfachen und beschleunigen. Wenn unser Vorschlag umgesetzt wird, bekommen die Träger endlich Planungssicherheit. Nach einem festgelegten Zeitraum erhielten sie noch im alten Jahr eine Entscheidung und müssten nicht erst ein halbes Jahr lang täglich darauf hoffen, dass endlich ein Bewilligungsbescheid im Briefkasten landet.“